Neue Datenschutzerklärung für Ihren Internetshop
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandanten,
in diesem Newsletter erhalten Sie die neue Datenschutzerklärung aufgrund der Datenschutzgrundverordnung für Ihren Internetshop.
Aus organisatorischen Gründen informieren wir in diesem Newsletter ausschließlich über die Aktualisierung der Datenschutzerklärung für Shopbetreiber. Mandanten, die von uns auch eine eBay-Beratung erhalten haben, haben Informationen zur Datenschutzerklärung für eBay in einem gesonderten Newsletter erhalten..
Ihre neue Datenschutzerklärung für Ihren Internetshop
Die Datenschutzgrundverordnung tritt am 25.05.2018 in Kraft.
Spätestens am 24.05.2018 sollten Sie somit die Datenschutzerklärung in Ihrem Internetshop aktualisiert haben.
Es ist vollkommen unproblematisch, eine aktualisierte Datenschutzerklärung nach den Grundsätzen der Datenschutzgrundverordnung bereits vor dem 25.05.2018 zu veröffentlichen.
Wir empfehlen daher dringend, spätestens am 24.05.2018 die aktualisierte Datenschutzerklärung in Ihrem Internetshop online zu stellen.
Achten Sie bitte grundsätzlich darauf, dass die aktualisierte Datenschutzerklärung an allen Stellen angezeigt wird, wo Sie diese verwenden. Sollten Sie-was nicht notwendig ist-beispielsweise die Datenschutzerklärung im Rahmen der Bestelleingangsbestätigungs-Mail mitübersenden, achten Sie auch dort darauf, nur noch die aktualisierte Datenschutzerklärung zu verwenden.
Angaben zum Datenschutzbeauftragten in Ihrem Internetshop
Sofern Sie nicht verpflichtet sich, für Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, brauchen Sie die nachfolgenden Hinweise zu den Angaben zum Datenschutzbeauftragten nicht zu beachten.
Sofern Sie aufgrund einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung oder auf freiwilliger Basis für Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benannt haben, müssen Sie über die Kontaktdaten informieren.
Unsere neue Datenschutzerklärung sieht insofern einen Verweis auf die entsprechenden Angaben bei den Daten zum Impressum vor.
Sie müssen daher, falls Sie einen Datenschutzbeauftragten haben, im Impressum in Ihrem Shop bei den Daten zu Ihrer Anbieterkennzeichnung die Kontaktdaten Ihres Datenschutzbeauftragten ergänzen. Der Datenschutzbeauftrage muss nicht mit Namen benannt werden. Ausreichend ist eine Kontaktmöglichkeit per Email. Es reicht somit ein Hinweis wie bspw.
Unser Datenschutzbeauftragter: Emailadresse
Ggf. erforderliche Ergänzungen in Ihrer Datenschutzerklärung für Ihren Internetshop
Wir hatten Sie im April in unserem Update-Service-Newsletter darüber informiert, dass es bestimmte Aspekte gibt, die wir in der Datenschutzerklärung für Shopbetreiber nicht berücksichtigen können. Dies hängt damit zusammen, dass uns die konkreten Hintergrundinformationen, die notwendig sind, um eine nach Datenschutzgrundverordnung entsprechende Information in die Datenschutzerklärung mit aufzunehmen, nicht vorliegen.
In bestimmten Fällen müssen Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung Ergänzungen vornehmen. Dies hängt damit zusammen, dass es bei bestimmten Aspekten datenschutzrechtliche Informationspflichten gibt, die von der konkreten Verarbeitung der Daten abhängen. Diese konkrete Verarbeitung der Daten ist uns jedoch auch nach den von Ihnen mitgeteilten Informationen nicht bekannt.
Sie müssten sich diesbezüglich an die Unternehmen wenden, die die jeweilige Verarbeitung der Daten vornehmen.
Dies betrifft sowohl die Fälle, in denen ein Unternehmen Daten für Sie verarbeitet (bspw. externe IT-Dienstleister, Auskunfteien, Finanzierer sowie Anbieter von Webanalysedienstleistungen). Dies betrifft jedoch auch Unternehmen, die nicht nur für Ihr Unternehmen, sondern auch für sich selbst Daten verarbeiten (z. B. Webtracking).
In derartigen Fällen müssen Sie grundsätzlich in der Datenschutzerklärung informieren, und zwar bezogen auf den jeweiligen Anbieter, über
− Name und Rechtsform des Anbieters sowie dessen Anschrift
− konkrete Informationen, welche Daten von dem Unternehmen wie für welche Zwecke verarbeitet werden
− ggf. datenschutzrechtliche Aspekte einer genutzten automatisierten Entscheidungsfindung
− ggf. weitergehende Informationen bei der Übermittlung von Daten in Nicht-EU-Staaten (Garantien für die Einhaltung des Europäischen Datenschutzrechts)
Unternehmen, die die entsprechenden Leistungen für Sie erbringen, müssen in der Lage sein, Ihnen die entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen.
Wir empfehlen daher, dass Sie in diesen Fällen zu dem jeweiligen Unternehmen Kontakt aufnehmen und das jeweilige Unternehmen darum bitten, Ihnen datenschutzrechtliche Informationen, die den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung entsprechen, für Ihre Datenschutzerklärung zur Verfügung zu stellen. Diese Ergänzung können Sie dann in die beigefügte Datenschutzerklärung mit aufnehmen.
Die entsprechende Ergänzung nehmen Sie bitte mit der nächsten arabischen Nummerierung am Ende von V. der Datenschutzerklärung auf, somit unmittelbar vor „VI. Dauer, für die Ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer“
Wichtige Gestaltungshinweise
In der Datenschutzerklärung verlinken wir an mehreren Stellen auf weitergehende Informationen. Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass sie eine entsprechende Verlinkung bei der Darstellung der Datenschutzerklärung in Ihrem Internetshop berücksichtigen und dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden Links auch anklickbar sind.
Entsprechende Links, deren Anklickbarkeit Sie gewährleisten sollten finden Sie in der Datenschutzerklärung in den Abschnitten:
V. 3.
V. 6.
Wichtige Hinweise bei der Nutzung von Google-Analytics
Soweit Sie Google-Analytics nutzen beachten Sie bitte ferner nachfolgende Hinweise:
Informationen zur Nutzung von Google-Analytics finden Sie in der entsprechenden Datenschutzerklärung unter V. 7.
Achten Sie bitte darauf, dass die entsprechenden Links in diesem Teil der Datenschutzerklärung anklickbar sind. Die Datenschutzerklärung verweist ferner auf einen Link zu einem Opt-Out Cookie. Sie müssen daher gewährleisten, dass ein Opt-Out Cookie tatsächlich anklickbar ist.
Skript für das Opt-Out-Cookie
Damit der Kunde tatsächlich ein Opt-Out-Cookie auf Wunsch setzen kann, ist es notwendig, dass das Google-Analytics-Skript ergänzt wird.
Konkrete Informationen zu den oben genannten Punkten sowie weiterführende Links finden Sie auf unserer Seite
http://internetrecht-rostock.de/nutzung-google-analytics.htm
Download Ihrer neuen Datenschutzerklärung
Bei den nachfolgenden Downloads für die Datenschutzerklärung unterscheiden wir eine Datenschutzerklärung für Mandanten, die Google Analytics nutzen und Mandanten, die nicht Google Analytics nutzen.
Die Datenschutzerklärung können Sie sich unter den folgenden Links herunterladen:
Datenschutzerklärung für Internetshops ohne Nutzung von Google-Analytics:
https://www.internetrecht-rostock.de/dse-shop-2018.doc
Datenschutzerklärung für Internetshops, die Google-Analytics nutzen:
https://www.internetrecht-rostock.de/dse-shop-google-analytics-2018.doc
Löschen Sie bitte Ihre bisherige Datenschutzerklärung und ersetzen Sie diese durch die aktualisierte Datenschutzerklärung.
Die bisherige Datenschutzerklärung müssen Sie vorher komplett löschen. In der Regel ist die Datenschutzerklärung in einem Internetshop unter einem entsprechenden Datenschutz-Link erreichbar.
Rückfragen?
Für Rückfragen stehen wir Ihnen, wie immer, gern zur Verfügung. Bitte senden Sie Rückfragen an unsere E-Mail-Adresse rostock@internetrecht-rostock.de. Im Fall von Rückfragen dürfen wir Sie höflich bitten, uns nicht den gesamten Newsletter zurückzusenden.